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Floristik Blumengarten Friedhofsgaertnerei
 

Im Gegensatz zur Jahrespflege, bei der die Pflegeleistungen jedes Jahr neu mit dem Friedhofsgärtner vereinbart werden, gehen Sie bei der Dauergrabpflege ein längerfristiges Pflegeverhältnis ein. Üblich sind hier Zeiträume von mindestens 5 Jahren bis maximal zum Ende der Nutzungszeit der Grabstätte. In dieser Zeit pflegen wir die Grabstätte nach Ihren Vorgaben. Welche Pflegearbeiten im Rahmen des Dauergrabpflegevertrags von uns durchgeführt werden bestimmen Sie allein. Details und Umfang der Pflegearbeiten können Sie dabei genauso individuell festlegen, wie die Saisonbepflanzung oder dekorativen Grabschmuck zu bestimmten Tagen. In Ihren Vertrag können Sie etwa Leistungen wie Säubern, Schneiden, Düngen, Gießen, Bepflanzen und vieles mehr aufnehmen. Informieren Sie sich in einem ausführlichen Beratungsgespräch von den Möglichkeiten und Vorteilen der Dauergrabpflege.

Die Kosten für einen Dauergrabpflegevertrag richten sich individuell nach den von Ihnen gewünschten Leistungen. Der vereinbarte Gesamtbetrag wird bei Vertragsabschluss an die FGG Friedhofsgärtner Gelsenkirchen EG gezahlt und verwaltet. Diese Treuhandstelle bezahlt den Friedhofsgärtner jährlich für seine Leistungen. Die erbrachten Leistungen werden darüber hinaus durch die Treuhandstelle regelmäßig auf ihre Qualität hin kontrolliert und überprüft. Bundesweit vertrauen z. Zt. über 250.000 Menschen diesen Garantien. Vereinbaren Sie heute mit uns die langjährige Pflege einer bestehenden oder einer zukünftigen Grabstelle und schließen Sie damit Preissteigerungen während der Pflegezeit garantiert aus.

Ihre Vorteile im Überblick:

* Preissteigerungen sind für Sie während der gesamten Vertragszeit garantiert ausgeschlossen!
* Sie haben durch die Kontrollen der Treuhandstelle die Sicherheit, dass die Grabstätte jederzeit optimal gepflegt wird!
* Sie können sich bereits zu Lebzeiten um die Pflege für das eigene Grab kümmern. Sicherlich beruhigend für jemanden, der keine Angehörigen mehr hat oder diese zu weit entfernt leben.
* Die Grabstätte wird auch dann gepflegt, wenn Sie aufgrund beruflicher, privater oder gesundheitlicher Probleme nicht in der Lage sind, die Pflege selbst durchzuführen.